Dezember-Soforthilfe
Die von der Bundesregierung beschlossene Dezember-Soforthilfe bringt viele Unklarheiten auf. Frau Broß betreut bei der Bauverein Wesel AG den Bereich „Nachhaltigkeitsmanagement“ und beantwortet Frau Boland, der Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit, ihre wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Frau Boland: „Was ist eine Dezember–Soforthilfe?“
Frau Broß: „Die Dezember–Soforthilfe ist eine finanzielle Entlastung, die von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die Soforthilfe wirkt sich insofern aus, dass die Zahlung des Dezemberabschlags für Gas und Fernwärme für Privatpersonen sowie (die meisten) Unternehmen entfällt. Die Kosten, welche an den Versorger gezahlt werden müssten, übernimmt die Bundesregierung.“
Frau Boland: „Warum hat die Bundesregierung die Soforthilfe beschlossen?“
Frau Broß: „Insbesondere aufgrund des Angriffskriegs in der Ukraine sind die Energiepreise deutlich angestiegen. Um die Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich zu entlasten, hat die Bundesregierung beschlossen, bereits vor Einführung der Gaspreisbremse im März 2022 eine finanzielle Entlastung über die Dezember–Soforthilfe umzusetzen.“
Frau Boland: „Wie hoch ist die Soforthilfe?“
Frau Broß: „Die Soforthilfe berechnet sich auf Basis des Jahresverbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Diese Jahresprognose wird daraufhin durch 12 Monate geteilt, somit erhält man den Durchschnittsverbrauch für einen Monat. Dieser wird mit dem Bruttoarbeitspreis, welcher individuell mit dem Versorger vereinbart ist, multipliziert. Abschließend wird noch 1/12 des Jahresbruttogrundpreises zu den errechneten Kosten addiert.
Einmalige Entlastung | = | 1/12 der Abschlagszahlung im September zugrundeliegenden Jahresverbrauchsprognose x Gesamtbruttoarbeitspreis aus Dezember 2022 + 1/12 des Jahresbruttogrundpreises mit Stand Dezember 2022“ |
Frau Boland: „Wer erhält die Soforthilfe?“
Frau Broß: „Die Soforthilfe wird zunächst die Vertragspartner der Versorgungsunternehmen erreichen.
Mieterinnen und Mieter müssen deshalb überprüfen, ob sie selbst einen Vertrag über die Gas- oder Fernwärmeversorgung mit einem Energieunternehmen geschlossen haben oder, ob sie die Heizkosten über den Vermieter zahlen. Das würde bedeuten, dass der Vermieter einen Vertrag mit einem Energieversorger geschlossen hat. Somit erreicht die Soforthilfe zunächst den Vermieter.“
Frau Boland: „Wie können unsere Mieter denn erkennen, ob sie selbst einen Gas- oder Wärmevertrag mit einem Versorger geschlossen haben?“
Frau Broß: „Das kann ich leider nicht pauschal sagen. Hier hilft ein Blick in den Mietvertrag. Wenn im Vertrag unter §3 „Miete und Betriebskosten“ neben der Grundmiete „VZ Heizkosten“ angegeben ist, beziehen unsere Mieter Gas und Wärme über uns und haben somit keinen Vertrag mit einem Energieversorger hierüber abgeschlossen. Für diese Wohnungen hat die Bauverein Wesel AG einen Vertrag mit der Stadtwerke Wesel GmbH vereinbart. Die von den Mietern gezahlte Heizkostenvorauszahlung leiten wir dann an die Stadtwerke weiter.
Mieter, die keine Heizkostenvorauszahlung an die Bauverein Wesel AG leisten, haben in der Regel einen eigenen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen geschlossen. Diese Mieter zahlen üblicherweise eine monatliche Heizkostenvorauszahlung an dieses Unternehmen. In solchen Fällen sollte die Soforthilfe direkt im Dezember den Mieter erreichen.
Sofern sich unsere Mieter trotz Blick in den Mietvertrag nicht sicher sind, ob sie selbst oder die Bauverein Wesel AG der Vertragspartner sind, bin ich natürlich unter meiner Durchwahl 0281/142-38 für Nachfragen erreichbar.“
Frau Boland: „Angenommen ich zahle eine Heizkostenvorauszahlung an den Bauverein. Steht dann der Bauverein Wesel AG die Soforthilfe zu?“
Frau Broß: „Nein, so kann man das nicht sagen. Da wir den Versorgungsvertrag mit der Stadtwerke Wesel GmbH geschlossen haben, kann der Energieversorger die Soforthilfe auch nur an uns weitergeben. Da unsere Mieter jedoch die Endverbraucher sind und das Hilfspaket die Mieter erreichen soll, leiten wir die Soforthilfe selbstverständlich an unsere Mieter weiter.“
Frau Boland: „Und wann bekommen die Mieter die Soforthilfe von der Bauverein Wesel AG überwiesen?“
Frau Broß: „Die Bauverein Wesel AG wird selbstverständlich die Soforthilfe an unsere Mieter weiterleiten. Die Verordnung sieht vor, dass Vermieter die Entlastung der Bundesregierung für das laufende Abrechnungsjahr berücksichtigen und in der im nächsten Jahr kommenden Heizkostenabrechnung verrechnen. So wird die Kostenlast für den Mieter gesenkt und eine Nachzahlung im Zuge der Betriebs- und Heizkostenabrechnung geringer oder es entsteht sogar ein Guthaben, welches wir nach Ausstellung der Abrechnung an den jeweiligen Mieter überweisen können.“