Mit staatlicher Hilfe die Kosten fürs Wohnen senken
Für viele Menschen sind die Kosten fürs Wohnen eine hohe finanzielle Belastung. Durch steigende Heiz- und Energiekosten wird die finanzielle Belastung noch höher. Das sogenannte „Wohngeld“, ein staatlicher Zuschuss, soll die Wohnkostenbelastung verringern.
Für Mieterinnen und Mieter kann es als Zuschuss zur Miete geleistet werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die in einer eigenen Immobilie wohnen, können Wohngeld als Lastenzuschuss erhalten.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für diejenigen, die ein eigenes Einkommen haben, das aber nicht ausreicht, um die Kosten fürs Wohnen zu bezahlen.
Als eigenes Einkommen zählen Lohn und Gehalt, Renten, Eltern- oder Krankengeld. Aber auch bei staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld kann Wohngeld gezahlt werden. Der Bezug von Transferleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung schließt einen Anspruch auf Wohngeld hingegen aus.
Zum 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Dadurch haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld.
Für jeden Antragshaushalt berechnet die Wohngeldstelle individuell, wie viel Wohngeld dieser bekommen kann. Die Höhe des Wohngeldes hängt grundsätzlich von drei Faktoren ab: Anzahl der Personen, die im Haushalt leben, Höhe des Einkommens und Höhe der Miete. Dahinter steckt eine Formel mit Freibeträgen, Kinderzuschlägen und Abschlägen auf das Einkommen durch Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Sonderregeln für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung. Heizkosten und CO₂-Komponenten werden ebenfalls im Wohngeld-Plus bezuschusst – allerdings als Pauschale, sodass sich sparsames Heizen hier besonders lohnt.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Wohngeldrechner entwickelt. Damit können Sie ihren Wohngeldanspruch sofort selbst errechnen: www.wohngeldrechner.nrw.de
Das ist eine schnelle Hilfe, es muss aber unbedingt berücksichtigt werden, dass zu viel oder zu Unrecht gezahltes Wohngeld vollständig zurückgezahlt werden muss.
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Mittwochnachmittags nach Terminvereinbarung
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