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Wohngeld

Mit staatlicher Hilfe die Kosten fürs Wohnen senken

Für viele Menschen sind die Kosten fürs Wohnen eine hohe finanzielle Belastung. Durch steigende Heiz- und Energiekosten wird die finanzielle Belastung noch höher. Das sogenannte „Wohngeld“, ein staatlicher Zuschuss, soll die Wohnkostenbelastung verringern.

Für Mieterinnen und Mieter kann es als Zuschuss zur Miete geleistet werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die in einer eigenen Immobilie wohnen, können Wohngeld als Lastenzuschuss erhalten.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wohngeld im Überblick:

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für diejenigen, die ein eigenes Einkommen haben, das aber nicht ausreicht, um die Kosten fürs Wohnen zu bezahlen.

Was ist ein eigenes Einkommen?

Als eigenes Einkommen zählen Lohn und Gehalt, Renten, Eltern- oder Krankengeld. Aber auch bei staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld kann Wohngeld gezahlt werden. Der Bezug von Transferleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung schließt einen Anspruch auf Wohngeld hingegen aus.

Was ist Wohngeld-Plus?

Zum 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Dadurch haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

Was ändert sich durch das Wohngeld-Plus-Gesetz beim Wohngeld?

Für jeden Antragshaushalt berechnet die Wohngeldstelle individuell, wie viel Wohngeld dieser bekommen kann. Die Höhe des Wohngeldes hängt grundsätzlich von drei Faktoren ab: Anzahl der Personen, die im Haushalt leben, Höhe des Einkommens und Höhe der Miete. Dahinter steckt eine Formel mit Freibeträgen, Kinderzuschlägen und Abschlägen auf das Einkommen durch Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Sonderregeln für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung. Heizkosten und CO₂-Komponenten werden ebenfalls im Wohngeld-Plus bezuschusst – allerdings als Pauschale, sodass sich sparsames Heizen hier besonders lohnt.

Tipp

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Wohngeldrechner entwickelt. Damit können Sie ihren Wohngeldanspruch sofort selbst errechnen: www.wohngeldrechner.nrw.de

Wie beantrage ich Wohngeld?

  • Für die Beantragung muss ein vollständiger Antrag ausgefüllt werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es dafür im Wohngeldrechner www.wohngeldrechner.nrw.de zwei Möglichkeiten:
    1. Den Antrag am PC ausfüllen, ausdrucken und mit der Post an die Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde schicken, in der die Wohnung liegt.
    2. Den Antrag am PC ausfüllen und gleich online verschicken.
  • Für den Wohngeldantrag muss das Einkommen der Familienmitglieder nachgewiesen und die Höhe und Zusammensetzung der Miete belegt werden.
  • In der Regel wird das Wohngeld von der Wohngeldstelle für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.
  • Zurzeit werden viele Anträge auf Wohngeld gestellt, die Wohngeldstellen sind teilweise überlastet. Daher ist auch eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes möglich.
  • Das ist eine schnelle Hilfe, es muss aber unbedingt berücksichtigt werden, dass zu viel oder zu Unrecht gezahltes Wohngeld vollständig zurückgezahlt werden muss.

Wo finde ich weitere Informationen zum Wohngeld?

Eine Initiative von:

  • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
  • Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.V.
  • Die Wohnungswirtschaft im Westen
  • Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Weitere Informationen

Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08.00–12.30 Uhr, 13.30–16.30 Uhr
Mittwochnachmittags nach Terminvereinbarung
Freitag: 08.00–12.00 Uhr

Parkplätze können wir selber nicht zur Verfügung stellen – es besteht aber die Möglichkeit, direkt nebenan das Parkhaus der GALERIA Kaufhof Wesel zu nutzen.

Anschrift:

Bauverein Wesel AG
Windstege 3-5, 46483 Wesel
Anfahrt per Google Maps

Telefon: 0281 / 142-0
Mail: kontakt@bauverein-wesel.de

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