Bauverein Logo
  • Startseite
  • Zuhause finden
  • Service
  • Blog
  • Über uns
  • Nachhaltigkeit
  • Kundenportal

Anpassung der Heizkostenvorauszahlung

Als Ihr Vermieter liegt es uns am Herzen, eine finanzielle Mehrbelastung durch eine steigende Miete weitestgehend zu vermeiden. Die enormen Preissteigerungen für den Bezug von Gas nach Ausbruch des Ukraine-Krieges, haben wir für unsere Kunden an zentralen Gasheizungsanlagen für die Abrechnungszeiträume 2021, 2022 sowie 2023 durch einen rechtzeitigen Vertragsabschluss mit der Stadtwerke Wesel GmbH verhindern können.

Zum 01.01.2024 mussten wir unseren Gaslieferungsvertrag letztlich am aktuellen Markt- und Börsenpreis anpassen. Aufgrund der immensen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt seit 2021 wird dies voraussichtlich zu einer Verdoppelung der Heizkosten führen.

Wen betrifft die Anpassung der Heizkostenvorauszahlung?

Die Anpassung der Heizkostenvorauszahlung betrifft alle Mieterinnen und Mieter von Wohnungen und Gewerberäumen, die über eine zentrale Gasheizung versorgt werden und die monatlich eine Vorauszahlung an die Bauverein Wesel AG leisten. Die Betroffenen wurden bereits durch uns per Brief und im Kundenportal informiert.

Einige Mieterinnen und Mieter profitieren von einer vorausschauenden und bereits gut kalkulierten Vorauszahlung, sodass ihre Heizkostenvorauszahlung nicht angepasst werden müssen. Es steht ihnen dennoch frei, diese auf eigenen Wunsch zu erhöhen.

Sollten Sie eine weitere Erhöhung wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung hierzu.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Unter Berücksichtigung Ihrer Verbräuche in den Heizkostenabrechnungen 2021, 2022 und voraussichtlich auch 2023, führen die Preissteigerungen seit 2021 voraussichtlich zu einer Verdoppelung der Heizkosten.

Ab wann gilt die neue Vorauszahlung?

Der Zahlungsbeginn der angepassten Miete ist am 01. Februar 2024 vorgesehen. Diesen können Sie ebenfalls Ihrem Anpassungsschreiben entnehmen, welches wir Ihnen postalisch zugeschickt sowie im Kundenportal hinterlegt haben.

Wie wurde die Höhe der Anpassung ermittelt?

Anhand der letzten Energieverbräuche sowie dem neuen Gaspreis, haben wir die vergangene Heizkostenvorauszahlung mit den nun erforderlichen Vorauszahlungen, gegenübergestellt.

Hierbei konnten eine Mehrzahl von Mieterinnen und Mieter von den bisherigen Guthaben aus den Heizkostenabrechnungen profitieren. Dadurch mussten einige Vorauszahlungen nicht, oder nur minimal angepasst werden.

Was können Mieter/-innen tun, um Heizkosten zu sparen?

Um effizient zu heizen sowie hohe Luftfeuchtigkeit und Schimmelbildung zu vermeiden, ist es wichtig, Heizen und Lüften in der kalten Jahreszeit gut aufeinander abzustimmen. Sparsames heizen hilft: Eine Reduzierung der Raumtemperatur um 1 °C spart rund 6 Prozent Heizenergie. Ihre Heizkörper sollten nicht durch Vorhänge oder Möbel bedeckt werden.

Kann die Höhe der Heizkostenanpassung reduziert werden?

Wenn die Heizkostenanpassung für Sie eine besondere finanzielle Problemlage darstellt, die Sie nicht bewältigen können, empfehlen wir:

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.

Des Weiteren weisen wir auf die Möglichkeit hin, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Wohngeld bzw. bei bereits bestehendem Wohngeldbezug dessen Erhöhung zu beantragen.

Kann ich der Anpassung der Heizkostenvorauszahlung widersprechen?

Der Anpassung kann schriftlich widersprochen werden. In diesem Fall müssen Sie jedoch bei der Heizkostenabrechnung 2024 (Zustellung im Sommer 2025) mit einem hohen Nachzahlungsbetrag zu rechnen.

Des Weiteren können wir auf Grundlage der Preisanpassung mit der Betriebskostenabrechnung 2023 (Zustellung im Sommer 2024) eine Anpassung der Vorauszahlung bewirken, welcher nicht widersprochen werden kann.

Wie kann ich hohe Nachzahlungen im Jahr 2025 vermeiden?

Die Heizkostenanpassung ist eine Maßnahme, um hohe Nachzahlungen bei der Heizkostenabrechnung 2024 (Zustellung in 2025) zu bewahren. Zudem kann durch Einsparen von Heizenergie/Warmwasser der individuelle Verbrauch optimiert werden.

Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08.00–12.30 Uhr, 13.30–16.30 Uhr
Mittwochnachmittags nach Terminvereinbarung
Freitag: 08.00–12.00 Uhr

Parkplätze können wir selber nicht zur Verfügung stellen – es besteht aber die Möglichkeit, direkt nebenan das Parkhaus der GALERIA Kaufhof Wesel zu nutzen.

Anschrift:

Bauverein Wesel AG
Windstege 3-5, 46483 Wesel
Anfahrt per Google Maps

Telefon: 0281 / 142-0
Mail: kontakt@bauverein-wesel.de

ImpressumDatenschutzerklärungCookie-Einstellungen
© 2023 Bauverein Wesel AG.